Hier finden sie wichtige Informationen, um eine ergotherapeutische Leistung in Anspruch zu nehmen:
Verodnung
Um eine Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie einen Verordnungsschein, den Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten. Die Verordnung soll ausgestellt werden für 60 Minuten-Ergotherapie-Einheiten mit Hausbesuch. Nur so können Kosten für den Hausbesuch auch von der Krankenkassa erstattet werden.
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich am besten telefonisch oder per E-Mail für die erste Terminanfrage. Die Folgetermine machen wir dann persönlich aus.
Absage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte drei Werktage im Vorhinein Bescheid, andernfalls wird die Therapieeinheit zur Gänze verrechnet.
Abrechnung
Nach fünf Therapieeinheiten stelle ich eine Honoranote aus, die per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
Kostenrückerstattung
Je nach Gesundheitskasse variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei Fragen setzen Sie sich am besten direkt mit der jeweiligen Kasse in Verbindung. Es ist aber in jedem Fall erst nach erfolgter Zahlung eine Rückerstattung möglich. Bei manchen Versicherungen (zB SVS) ist es notwendig, die Therapie vor dem ersten Termin bewilligen zu lassen.